DGC Albatros Forum

Normale Version: Gütesiegel
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Hallo alle miteinander!
Ich hab mir im dhv-Gebrauchtmarkt ein paar Schirme angeschaut. Jetzt hat mir ein Österreicher diese Mail zurückgeschrieben:
"Ich hab den Schirm in Dänemark gekauft, das heisst er hat nicht die DHV-Plakete sondern nur das Algemeine Prüfsiegel(Der Golden hat eine DHV/SHV Zulassung Kategorie 1-2 und die Musterzulassungsnummern des DHV), welches bei uns in Österreich mitlerweile gilt. Ich weiß nicht wie das bei euch in Deutschland, ich nehme an du bist von Deutschland, momentan ist. In der letzten Zeit hat sich auf diesem Gebiet viel getan in Punkto Gütesiegel- DHV, Europäisches Siegel... In Deutschland und Österreich läuft das mit den Gradient Schirmen so, das die Firma Gradient die Schirme herstellt -mit der algemeinen europäischen plakete, aber die Firma Turnpoint hat speziel für Deutschland und Österreich das DHV Gütesiegel für die Gradient Schirme gemacht.Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das du auch in Deutschland nicht mehr die DHV Plakete brauchst- müsstest dich bitte noch mal informieren. Ich schicke dir ein Foto von der Plakete des Schirmes."
Habt ihr eine Ahnung wie das abläuft?
Ich kenn mich da leider gar nicht aus!
Brauch ich die dhv-Plakette. Der Schirm müsste eh zum Check. Glaubt ihr es reicht, wenn ich ihn zum checken zu turnpoint schick und die mir so eine Plakette draufmachen, wenn ich die brauch?
Dankeschön
Micha
Hallo,

das Gerät muss der LTF-Version entsprechen. Die Plakette dazu kann der Hersteller selber draufmachen und muss sich auch nicht mehr, wie früher, beim DHV bestellen. Es könnte aber auch noch sein, dass der Hersteller unterschiedliche Versionen verkauft, z. B. anderer Trimm, dürfte aber eher unwahrscheinlich sein.

Da rufst Du doch einfach mal bei Turnpoint an.
Dankeschön.
Hab grade bei Turnpoint angerufen, die haben mir schon weitergeholfen.

Die ganzen Verordnungen, Gütesiegel etc. sind für mich ein Buch mit sieben Siegel!

LG

Sepp

Hallo Michaela, guckst Du hier:
http://www.dhv.de/typo/Fakten_zum_Thema_CEN.4415.0.html
und vor allem hier:
http://www.gleitschirm-magazin.com/artic...rticle=380
Also (meines Erachtens- unter Vorbehalt) mögliche Konsequenzen:
a) geringerer Widerverkaufswert (da viele auf das GÜSI Wert legen).
b) Ordnungswidrigkeit (falls Du beim Landen von einem Polizisten kontrolliert wirst, kann er Dir z.B. 20,00 Euris abknüpfen- halte ich für sehr unwahrscheinlich). Keine Ordnungswidrigkeit, wenn das Gerät EN-certifiziert ist!
c) Bei Unfällen spreizt sich die Versicherung zu zahlen (Ich habe mit meinen Versicherungen (KV, LV und UV) gesprochen, die sehen kein Problem, wenn das Gerät EN-certifiziert ist.)
d) Deine DHV-Haftpflicht (Gerling) wird wohl bei Haftpflichtschäden nicht zahlen, wenn die spitz kriegen, dass Dein Gerät kein DHV-Güsi hat (ich glaub aber nicht, dass die bei kleineren Schäden nachfragen. Außerdem müssten die eigentlich nach neuer Rechtslage auch die EN Certifizierung anerkennen).
Ein Rechtsanwalt-Spezi (Profi für Schadensregulierung)von mir sagt, von Gerichten wird die EN-Certifizierung grundsätzlich anerkannt.
Viele Grüße Sepp