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Vorläufige Durchführungsvereinbarung Windenschlepp beim DGC Albatros Landshut
#1
Ergänzung 23.03.2021 in roter Schrift:

Vorläufige Durchführungsvereinbarung Windenschlepp beim DGC Albatros Landshut unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand: 08.03.2021)
 
Um unabhängig von der Inzidenzlage Schleppbetrieb betreiben zu können, dürfen sich an der „Sportstätte“ = Startplatzbereich nur 2 Piloten aufhalten, die mit möglichst großem Abstand („kontaktfrei“) agieren.

Weitere Piloten warten in einem „Stand By Bereich“ bis ein Startplatz frei ist. Dieser Bereich befindet sich in einem deutlichen Abstand zur „Sportstätte“. Die geltenden Kontaktbeschränkungen nach §4 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind dabei zwingend einzuhalten.
Graphische Darstellung dieser Bereiche siehe unten.
Ich würde empfehlen, beim Parken der Autos einen großzügigen Abstand von 6 bis 8 Meter einzuhalten und die Startvorbereitungen unmittelbar am Fahrzeug durchzuführen. Wer seinen Schirm vor dem Betreten des Startgeländes auslegen bzw. aufziehen möchte, sollte dies in großer Distanz zum Parkplatz bzw. Startplatz tun.
Das Zusammenstehen und "Schwätzchen halten" der wartenden Piloten muss vermieden werden.
Auch auf das gemeinsame Trinken des Landebieres nach dem Schleppbetrieb soll bis auf weiteres verzichtet werden.
Grundsätzlich darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass wir Flieger die geltenden Infektionsschutzmassnahmen nicht ernst nehmen würden.

Die Teilnahme am Schleppbetrieb ist bis auf weiteres nur Vereinsmitglieder gestattet.

Damit das Sportgeschehen am Schleppgelände überschaubar bleibt wird die Pilotenzahl für den Schlepptag auf 10 (pro Schleppgelände) begrenzt. Die Koordination erfolgt über das Albatros-Forum. Nachdem eine „Schleppbetrieb-Anfrage“ (mit Angabe des Schleppgeländes) ins Forum eingestellt wird, können sich Interessenten verbindlich eintragen. Die ersten zehn können dann am Schleppbetrieb in diesem Gelände teilnehmen. Bei mehr als 10 Interessenten kann auch das zweite Schleppgelände genutzt werden (dafür bitte einen eigenen Forumseintrag nutzen). Die Anmeldefrist endet um 10:00 Vormittag des entsprechenden Schlepptages. Piloten, die sich nach diesem Zeitpunkt anmelden oder gar nicht anmelden („Laufkundschaft“) können nicht am Schleppbetrieb teilnehmen.

Das „Schleppanlagenpersonal“ (Windenfahrer und Mopedfahrer) muss auf ausreichenden Abstand zueinander achten, wenn dies nicht in Personalunion (Windenfahrer = Mopedfahrer) besetzt ist. Bei temporärer Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5m ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (z.B. bei gemeinsamer Behebung einer Störung an der Schleppausrüstung wie Seilriss oder Seilüberwurf an der Seiltrommel).

Das Seilausziehfahrzeug darf nur mit einer Person besetzt sein.

Die Funktion des Startleiters übernehmen die am Startplatz befindlichen Piloten wechselseitig und „kontaktfrei“ (also deutlich mehr als 1,5m).

Sollte die bisher übliche, verbale Abstimmung der Startreihenfolge im „Stand-By-Bereich“ nicht funktionieren, kann mit einer „Startliste“ gearbeitet werden. Diese sollte so positioniert aufliegen, dass sie von den Teilnehmern „kontaktfrei“ gepflegt werden kann.

Im Anhang eine bebilderte Startplatzbeschreibung


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
       
#2
Sollte zu dieser Durchführungsvereinbarung Klärungs- bzw. Diskussionsbedarf bestehen, kann ich anbieten, dies über ein Online-Meeting heute Abend (Sonntag 07.03.2021) ab 19:00 zu tun.
Teilnahme wie beim Online-Stammtisch.
#3
Servus beinand,
letzte Woche war doch so eine Onlineversammlung vom DHV der Geländehalter (oder so ähnlich) ist da eigentlich was neues rausgekommen bzgl. Coronatauglicher Schleppbetrieb? Ist da das Konzept, das der Fritze ausgearbeitet hat, vorgestellt worden? Oder konnte man durch die Beiträge, die es da gab eine Gültigkeit bestätigen oder eben nicht?
dreffma uns bei am g'miadlichn Landebia
Gruß
Reinhard E.
#4
(23-03-2021, 9:07)Ebix schrieb: Servus beinand,
letzte Woche war doch so eine Onlineversammlung vom DHV der Geländehalter (oder so ähnlich)......

Da die Bund-Länder-Beschlüsse aus der Ministerpräsidentenkonferenz in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich interpretiert und formuliert werden, empfiehlt der DHV, dass sich die Vereine (Geländehalter) bei Unklarheiten über die geltenden Vorschriften in ihrem Bereich, mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen. 
Nach der zuletzt veröffentlichten Verordnung (12. BayIfSMV vom 05.März 21) ist für mich alles klar. Ich denke aber, dass in den nächsten Tagen eine neue Verordnung, zumindest aber eine Ergänzung herausgegeben wird.
Mal sehen, was dann da drin steht.
Der wichtigste Passus in dieser Verordnung ist, dass "Aussensportanlagen" für den "kontaktfreien Sport" benutzt werden dürfen. Wieviele Personen diesen "kontaktfreien Sport" ausüben dürfen, hängt von der Inzidenz ab.
Gleitschirmfliegen wird im Freien entweder alleine oder zu zweit (Tandem) betrieben. Somit ist selbst bei einer Inzidenz über 100 die Ausübung des Sports erlaubt.
#5
merci!
dreffma uns bei am g'miadlichn Landebia
Gruß
Reinhard E.
#6
Inzwischen kann ja auch die Corona Warnapp Veranstaltungen coronatechnisch dokumentieren. Ich bin der Meinung wir sollten das auch an  den Schlepptagen nutzen. Es sollte kein Teilnahmekritierium sein!!! Das ist ja mit der Höchstteilnehmerzahl eigentlich ganz gut gelöst denke ich. Aber wenn wir unseren Beitrag dazu leisten wollen, mögliche Ansteckungen zurrückzuverfolgen dann sollten wir die Möglichkeit bieten. Ich würde folgendes Scenario vorschlagen. Installation der Corona Warnapp auf das Steinbachhändie, an jedem Schlepptag einen QR-Code erzeugen und die, welche die Warnapp installiert haben, können diesen scannen. 
Ich sags nochmal es soll kein Teilnahmekriterium sein oder werden. Es wird also niemand direkt oder indirekt gezwungen die Warnapp zu installieren.
dreffma uns bei am g'miadlichn Landebia
Gruß
Reinhard E.
#7
Reini, da geb ich dir absolut Recht, dass die App das Procedere vereinfachen würde. Aber ich hoffe mal, dass auch ohne App jeder, der nach einem Steinbach-Flugtag positiv getestet wird, so schlau/verantwortungsbewusst wäre, die anderen bis zu 9 Teilnehmer per Mail, Anruf oder WhatSepp zu informieren. ...man hat ja dann 14 Tage lang viel Zeit Wink
#8
Joe eine Hoffnung, die ich gerne Teilen möchte. Ein Aspekt ist mir noch eingefallen, der dafürsprechen würde. Sollte es doch mal zu einer polizeilichen Kontrolle kommen, dann haben wir zumindest von offizieller Seite wieder etwas getan um Vorgaben gerecht zu werden.
dreffma uns bei am g'miadlichn Landebia
Gruß
Reinhard E.




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