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Lehre aus Luftraumchaos vom 11.06.17
#2
Also grundsätzlich gibt´s bei Westwind keine Freigabe für GAMOLA. Es gelten die üblichen Lufträume mit ihren Ober- und Untergrenzen. Temporäre Sperrzonen wie diese jetzt in Dingolfing werden in den NOTAM´s veröffentlicht. Jeder Luftraumbenutzer ist dazu verpflichtet sich darüber zu informieren wenn er seinen Flug plant. Aber wer von uns macht das schon?
Gut zu wissen, daß man die nächsten 2 Wochenenden den Flugplatz Dingolfing in entsprechendem Abstand umfliegen muß. Dürfte aber nicht allzu schwer sein.
Stellt sich für mich die Frage: Wie können wir zukünftig unseren Vereinsmitgliedern solche Informationen zeitnah zukommen lassen?


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RE: Lehre aus Luftraumchaos vom 11.06.17 - von Fritz D. - 13-06-2017, 18:07



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