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Vorläufige Durchführungsvereinbarung Windenschlepp beim DGC Albatros Landshut
#1
Ergänzung 23.03.2021 in roter Schrift:

Vorläufige Durchführungsvereinbarung Windenschlepp beim DGC Albatros Landshut unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand: 08.03.2021)
 
Um unabhängig von der Inzidenzlage Schleppbetrieb betreiben zu können, dürfen sich an der „Sportstätte“ = Startplatzbereich nur 2 Piloten aufhalten, die mit möglichst großem Abstand („kontaktfrei“) agieren.

Weitere Piloten warten in einem „Stand By Bereich“ bis ein Startplatz frei ist. Dieser Bereich befindet sich in einem deutlichen Abstand zur „Sportstätte“. Die geltenden Kontaktbeschränkungen nach §4 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind dabei zwingend einzuhalten.
Graphische Darstellung dieser Bereiche siehe unten.
Ich würde empfehlen, beim Parken der Autos einen großzügigen Abstand von 6 bis 8 Meter einzuhalten und die Startvorbereitungen unmittelbar am Fahrzeug durchzuführen. Wer seinen Schirm vor dem Betreten des Startgeländes auslegen bzw. aufziehen möchte, sollte dies in großer Distanz zum Parkplatz bzw. Startplatz tun.
Das Zusammenstehen und "Schwätzchen halten" der wartenden Piloten muss vermieden werden.
Auch auf das gemeinsame Trinken des Landebieres nach dem Schleppbetrieb soll bis auf weiteres verzichtet werden.
Grundsätzlich darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass wir Flieger die geltenden Infektionsschutzmassnahmen nicht ernst nehmen würden.

Die Teilnahme am Schleppbetrieb ist bis auf weiteres nur Vereinsmitglieder gestattet.

Damit das Sportgeschehen am Schleppgelände überschaubar bleibt wird die Pilotenzahl für den Schlepptag auf 10 (pro Schleppgelände) begrenzt. Die Koordination erfolgt über das Albatros-Forum. Nachdem eine „Schleppbetrieb-Anfrage“ (mit Angabe des Schleppgeländes) ins Forum eingestellt wird, können sich Interessenten verbindlich eintragen. Die ersten zehn können dann am Schleppbetrieb in diesem Gelände teilnehmen. Bei mehr als 10 Interessenten kann auch das zweite Schleppgelände genutzt werden (dafür bitte einen eigenen Forumseintrag nutzen). Die Anmeldefrist endet um 10:00 Vormittag des entsprechenden Schlepptages. Piloten, die sich nach diesem Zeitpunkt anmelden oder gar nicht anmelden („Laufkundschaft“) können nicht am Schleppbetrieb teilnehmen.

Das „Schleppanlagenpersonal“ (Windenfahrer und Mopedfahrer) muss auf ausreichenden Abstand zueinander achten, wenn dies nicht in Personalunion (Windenfahrer = Mopedfahrer) besetzt ist. Bei temporärer Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5m ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (z.B. bei gemeinsamer Behebung einer Störung an der Schleppausrüstung wie Seilriss oder Seilüberwurf an der Seiltrommel).

Das Seilausziehfahrzeug darf nur mit einer Person besetzt sein.

Die Funktion des Startleiters übernehmen die am Startplatz befindlichen Piloten wechselseitig und „kontaktfrei“ (also deutlich mehr als 1,5m).

Sollte die bisher übliche, verbale Abstimmung der Startreihenfolge im „Stand-By-Bereich“ nicht funktionieren, kann mit einer „Startliste“ gearbeitet werden. Diese sollte so positioniert aufliegen, dass sie von den Teilnehmern „kontaktfrei“ gepflegt werden kann.

Im Anhang eine bebilderte Startplatzbeschreibung


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Vorläufige Durchführungsvereinbarung Windenschlepp beim DGC Albatros Landshut - von Fritz D. - 07-03-2021, 10:35



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