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Vorläufige Durchführungsvereinbarung Windenschlepp beim DGC Albatros Landshut
#4
(23-03-2021, 9:07)Ebix schrieb: Servus beinand,
letzte Woche war doch so eine Onlineversammlung vom DHV der Geländehalter (oder so ähnlich)......

Da die Bund-Länder-Beschlüsse aus der Ministerpräsidentenkonferenz in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich interpretiert und formuliert werden, empfiehlt der DHV, dass sich die Vereine (Geländehalter) bei Unklarheiten über die geltenden Vorschriften in ihrem Bereich, mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen. 
Nach der zuletzt veröffentlichten Verordnung (12. BayIfSMV vom 05.März 21) ist für mich alles klar. Ich denke aber, dass in den nächsten Tagen eine neue Verordnung, zumindest aber eine Ergänzung herausgegeben wird.
Mal sehen, was dann da drin steht.
Der wichtigste Passus in dieser Verordnung ist, dass "Aussensportanlagen" für den "kontaktfreien Sport" benutzt werden dürfen. Wieviele Personen diesen "kontaktfreien Sport" ausüben dürfen, hängt von der Inzidenz ab.
Gleitschirmfliegen wird im Freien entweder alleine oder zu zweit (Tandem) betrieben. Somit ist selbst bei einer Inzidenz über 100 die Ausübung des Sports erlaubt.


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RE: Vorläufige Durchführungsvereinbarung Windenschlepp beim DGC Albatros Landshut - von Fritz D. - 23-03-2021, 13:11



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