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WIEDERAUFNAHME DES SCHLEPPBETRIEBS BEIM DGC ALBATROS
#1
Wiederaufnahme des Windenschleppbetriebs beim DGC Albatros Landshut e.V.

Ab 11. Mai scheint die bayr. Allgemeinverfügung den Windenschlepp wieder zu erlauben.
Hierfür sind auch einige Auflagen unsererseits zu erfüllen:


Der Windenfahrer holt alleine die Winde aus der Halle, fährt sie an den Windenaufstellplatz und nimmt sie in Betrieb.

Nach dem Aufbau der Winde fährt der Windenfahrer die Schleppseile zum Startplatz und legt sie dort ab.

Es ist darauf zu achten dass auf dem Quad immer nur eine Person sitzt.

Der Pilot hängt das Schleppseil selbstständig in seine Schleppklinke ein.

Der Startleiter hat mit dem geforderten Sicherheitsabstand die Startbefehle des Piloten per Funk an den Windenfahrer weiter zu geben.

Am Startplatz  ist von den anderen Piloten der geforderte Sicherheitsabstand einzuhalten.

Wie in der Allgemeinverfügung explizit erwähnt dürfen sich am Startplatz nur 5 Personen aufhalten, diese müssen den geforderten Sicherheitsabstand einhalten. Somit ist bei der Anmeldung im Forum bei 7 Personen Schluss (5 Piloten, 1 Windenfahrer, 1 Seilrückholer)

Funkgeräte, Winde und Rückholfahrzeug sind regelmäßig zu desinfizieren.

Versuchsweise werden wir In den ersten Wochen  leider auf Gastpiloten verzichten müssen. Falls der Betrieb  mit den Vereinsmitgliedern dann glatt und problemlos läuft können wir auch wieder Gastpiloten dazu nehmen.

Es wird empfohlen bis zum Start Schutzmasken zu tragen.

Bitte haltet Euch daran, es könnten Kontrollen stattfinden und bei Nichteinhalten der Auflagen könnte das Gelände wieder gesperrt werden.
 
See you at the cloudbase

Die Vorstandschaft

Hier noch einige wichtige Infos für Vereinsmitglieder (ACHTUNG, Upgrade vom 08.05.2020)

KLICK
#2
Wo kann ich die Eingrenzung auf 5 Personen bzw. 7 Personen raus lesen. Ich konnte das nicht finden Sad. Wo finde ich diese Allgemeinverfügung?
Könnts dazu einen Link einstellen?
Danke und Ciao 
Guido
#3
Hier der Link:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/...20-240.pdf

Im Prinzip soll größere Gruppenbildung (mehr als 5 Personen) vermieden werden.
In der Pressemitteilung vom 05.05.20 (Abschnitt 8) ist auch explizit der Flugsport erwähnt (siehe Anhang).


Angehängte Dateien
.pdf   baymbl-2020-240.pdf (Größe: 151,06 KB / Downloads: 14)
.pdf   PM-BSK 05-05-2020.pdf (Größe: 132,27 KB / Downloads: 16)
#4
Tja gleich wär ich auf den Trichter gekommen das Fluggelände aufzuteilen, in einen Startplatz und eine Wartezone. Somit, mein erster (gescheiterter) Gedankenansatz könnten wir wesentlich mehr Leute zum Fluggelände bringen. Also die Leute, die im Wartebereich sind, sind sozusagen eine Veranstaltung unter freiem Himmel die mit einhaltung der Hygienevorschriften bis zu 50 Personen umfassen dürfte. Das ganze hat natürlich einen Haken....leider.... diese Veranstaltungen sind zeitlich befristet auf 1 Stunde. Und das Gute istdas man das mit Hilfe von Fritze's Link nachlesen kann und nicht nur auf die grobe Übersicht in den medialen Berichten angewiesen ist. Mag sein, das würde diese vielleicht auch sprengen.
dreffma uns bei am g'miadlichn Landebia
Gruß
Reinhard E.
#5
Schleppstreckencheck Birken. Na wenn wir schon auf einer Schleppstrecke nur 5-7 Leute sein können, wärs doch interessant beide Gelände aufzumachen. Ich war dazu in Birken um zusehen wie es da so aussieht. Leider ist wieder ein Erdhügel quer zur Schleppstrecke der fast die gesamte Breite einnimmt. Zur Not könnte man da noch das Seil drüberschmeissen. Was ich als bedrohlicher ansehe, wenn wir nicht mit der Winde fast bis zum Bach runtergehen könnte es schon sein, das jemand ein Porblem mit dem kran bekommt, der ansonsten nebem dem Baum Stand aber zur Zeit etwa 1/3 der Schleppstrecke quert. Das Gras ist leider auch noch nicht gemäht, das sollte aber bald passieren denke ich. Präse ich weiß nicht hast Du dich vielleicht schon mit Bauern unterhalten oder würdest Du das machen? Wenn er den Kran wegräumen könnte, ich wär mir nicht zu blöd und würde rausfahren und die Erdhügel zusammenschieben. Also als Angebot nicht als Drohung Big Grin Big Grin da die Bauern zur Zeit schon einiges zu tun haben.
dreffma uns bei am g'miadlichn Landebia
Gruß
Reinhard E.
#6
Ist diese Regelung noch aktuell, oder können sich Gastflieger bald Hoffnungen machen?

Ich hätt ja die Allgemeinverfügung anders interpretiert Sport in kleinen Gruppen zu max 5. Personen welches ja beim Schleppen sowieso ned Eintritt. Denk da eher an Laufgruppen die nicht zu groß anwachsen sollen.

Hoff bis bald

Grüße 

Alex H.
#7
Servus Alex,
momentan gilt die Regelung noch, das nur Vereinsmitglieder geschleppt werden. Sobald wir wieder für Gastpiloten das Schlppgelände öffnen, werden wir dies auf der Homepage veröffentlichen.
Viele Grüße Ernst




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