24-04-2009, 22:47
Auszug aus der DHV Seite:
Welche Lizenz benötige ich, damit ich legal ein Flugfunkgerät (Handfunkgerät) in meinem nichtausrüstungspflichtigen Luftsportgerät mitführen und benutzen darf?
Die FlugfunkV verlangt ein gültiges Sprechfunkzeugnis AZF, BZF 1 oder BZF II (deutsch). Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden…In den anderen Lufträumen genügt eine Sprechfunkerlaubnis nach § 42 LuftPersV, die bei den Beauftragten (DAeC, DHV, DULV) erworben werden kann.
Welche Lizenz benötige ich, damit ich legal ein Flugfunkgerät (Handfunkgerät) in meinem nichtausrüstungspflichtigen Luftsportgerät mitführen und benutzen darf?
Die FlugfunkV verlangt ein gültiges Sprechfunkzeugnis AZF, BZF 1 oder BZF II (deutsch). Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden…In den anderen Lufträumen genügt eine Sprechfunkerlaubnis nach § 42 LuftPersV, die bei den Beauftragten (DAeC, DHV, DULV) erworben werden kann.
Viele Grüße, Uwe