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Schleppgelände Flutmulde
#1
Hallo Heli, ich hab mir die Sache nochmal angeschaut.
Meines Erachtens ist das Wasserwirtschaftsamt gar nicht betroffen, da das angestrebte Schleppgelände den Wasserschutzbereich nicht betrifft (Karte Barthelmes!). Das Einzige, das stört, ist die Stadtverordnung §14 (siehe Anhang). Da müsste man ansetzen und eine Sondergenehmigung erwirken. Also müsste jemand bei der Stadtverwaltung eine Klärung herbeiführen.
Ich denke am effektivsten wäre ein schriftlicher Antrag bei der Stadtverwaltung. Ein positiver Bescheid dürfte allerdings nur dann zu erwarten sein, wenn man sich bei den entsprechenden kompetenten Leuten (Referat3 :Ordnung und Umwelt (Harald Hohn)? oder wohl eher Referat 5 Stadtentwicklung (Roland Reisinger) und natürlich bei OB Rampf)
in Vorgesprächen wohlwollendes Verhalten erarbeitet hat. Es ist ja gerade die Zeit der Geschenke und des Nettseins; Also die beste Zeit unser Anliegen noch mal anzupacken. Ich würde Dich auf alle Fälle dabei auch unterstützen.
Frohe Weihnachten und ein Gutes neues Jahr!
Viele Grüße Sepp


Angehängte Dateien
.pdf   Verodnung_Landshutamtsblatt_52_12.pdf (Größe: 137,19 KB / Downloads: 16)




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